Bachelor of Science Psychologie

Auf der Seite des Studienbüros stehen Ihnen wichtige Infos und Formulare zu den Studiengängen und eine Wissensdatenbank (FAQ) zur Verfügung. Die zentralen Seiten der TU Darmstadt bieten einen Überblick über alle Studiengänge.

Ab dem Wintersemester 2025/26 kann bei der Bewerbung zum 1. Fachsemester Psychologie zusätzlich zur Note der Hochschulzugangsberechtigung freiwillig der Studieneignungstest Psychologie eingebracht werden.

Nur für den Fall dieser freiwilligen Zusatzleistung ist für eine Bewerbung auf einen Studienplatz zum Wintersemester 2025/26 zusätzlich die Anmeldung zum Eignungstest bereits jetzt im Winter notwendig!

Erster Tag der Anmeldung für den freiwilligen Eignungstest: 15.12.2024

Letzter Tag der Anmeldung für den freiwilligen Eignungstest: 15.02.2025

Späteste Bezahlung der Testgebühr: 15.02.2025

Testtage am 24. Mai und am 25. Mai 2025

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Bewerbungen ohne diesen freiwilligen zusätzlichen Eignungstest sind weiterhin möglich. Die Bewerbungsfrist gilt für Bewerbungen mit und ohne zusätzlichen freiwilligen Eignungstest gleichermaßen.

Bachelorprofil Psychologie

In der Psychologie werden mit naturwissenschaftlich-experimentellen Methoden Ursache-Wirkungsbeziehungen im Erleben und Verhalten des Menschen untersucht, die ohne wissenschaftliche Mittel nicht erkannt werden können.

Am Institut für Psychologie der TU Darmstadt wird Grundlagenforschung in Wahrnehmung und Kognition, menschlicher Entwicklung, Sozialpsychologie und Physiologischer Psychologie betrieben. Anwendungsschwerpunkte sind die Arbeits- und Ingenieurpsychologie, die Organisations- und Wirtschaftspsychologie sowie die Medien- und Pädagogische Psychologie.

Allgemeine Informationen

Das Psychologieinstitut der TU-Darmstadt ist sehr zentral gelegen und zeichnet sich durch seine gute Ausstattung der Laborräume aus. Es gewährleistet durch eine spannende Orientierungswoche, kleine Jahrgänge, Sprechstunden und Repetitorien sowohl einen guten Einstieg in das Psychologiestudium als auch eine gute Studierbarkeit desselben.

Reform des Psychotherapeutengesetzes

Das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist am 01. September 2020 in Kraft getreten. Aktuelle Informationen sind auf der Seite https://psychotherapie.dgps.de/ unter dem Reiter „Psychotherapie-Reform“ zu finden. Dieses Gesetz gilt für alle Studierenden, die nach dem 01. September 2020 ein Studium Psychologie beginnen mit dem Berufsziel „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ zu werden. Studierende, die ein Studium zum WiSe 2020/21 neu beginnen, können nur noch über Bachelor- und Masterstudiengänge zur Approbation gelangen, welche die Erfordernisse der Approbationsordnung 2020 erfüllen. Für Studierende, die vor dem 01. September 2020 in einen Psychologie-Studiengang eingeschrieben sind, hingegen gilt bis 2032 weiterhin das PsychThG in seiner Fassung von 1999 (die Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in muss bis zum 01. September 2032 abgeschlossen werden).

Der aktuelle Bachelorstudiengang Psychologie erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben für die zukünftige Psychotherapeutenausbildung. Studierende, welche das Bachelorstudium Psychologie ab dem Wintersemester 2020/21 aufgenommen haben und ggf. hier abschließen, werden also keinen Zugang zu dem neuen Psychotherapie-Masterstudiengang haben. Damit ist eine Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausgeschlossen. Die TU Darmstadt wird in Zukunft auch keinen Approbationsstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ anbieten.